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Strategische Allianzen



Eine verbindliche Definition einer Strategischen Allianz gibt es nicht.

Es kann sich je nach Absprache und Verbindlichkeit der Vereinbarung um eine eher lockere Zusammenarbeit zur Ereichung übereinstimmender oder gar gemeinsamer strategischer Ziele handeln. Es kann sich aber auch um recht feste Verbindungen von Unternehmen handeln, bei denen einzelne Abteilungen sich intensiv austauschen, Forschung und Entwicklung gemeinsam erfolgt, Mitarbeiter gegenseitig ausgetauscht, Einkaufstätigkeiten gebündelt werden etc.. Auch gegenseitige finanzielle Investitionen sind möglich bis hin zur gegenseitigen Beteiligung am Grundkapital.

Die M & A Strategie GmbH begleitet Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Strategischen Allianz von der Konzeption und Gestaltung über die Partnersuche bis zur Implementierung dieser Kooperationsform. Der Ablauf der Beratungsphasen, der mit geringen Modifikationen auch auf allgemeine Kooperationen und Joint Ventures übertragen werden kann, stellt sich wie folgt dar. Voraussetzung ist die Beauftragung der M & A Strategie GmbH mit einem entsprechenden Beratungsmandat:




Phase 1: Strategie-Design

 1. Strategische Standortbestimmung, Unternehmensanalyse, Ermittlung der strategischen Lücke
 2. Ableitung, Strukturierung und Festlegung der Allianzenstrategie
 3. Erarbeitung eines Suchprofils




Phase 2: Ermittlung potenzieller Vertragspartner

 4. Ermittlung geeigneter Allianzkandidaten (Long List)
 5. Selektion durch Abstimmung mit dem Auftraggeber
 6. Anonyme Kontaktaufnahme zu den selektierten Allianzkandidaten
 7. Ermittlung der geeigneten Allianzkandidaten mit dem Auftraggeber (Short List)
 8. Erstellung eines Informations-Memorandums für die Allianzkandidaten




Phase 3: Kontaktaufnahme und Informationsaustausch

 9. Kontaktaufnahme und Einleitung der Verhandlungen
10. Gegenseitige Offenlegung der relevanten Unternehmensdaten
11. Strukturierung der Allianz
12. Letter of Intent (Absichtserklärung)




Phase 4: Verhandlung und Vertragsschluss

13. Vertragsentwurf durch externe Rechts- und Steuerberater
14. Abschließende Verhandlungen
15. Vertragsabschluss (ggf. notariell)
   
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