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Joint Ventures



Der Begriff Joint Venture ist gesetzlich nicht definiert und wird unterschiedlich gebraucht. Er deckt ein weites Spektrum von Vereinbarungen ab, bei denen zwei oder mehrere Unternehmen übereinkommen, ein gemeinsames Unternehmen oder eine gemeinsame geschäftsbezogene Aktivität zu beginnen.

Soweit es sich um rein schuldrechtliche Absprachen handelt, bei denen es zu keiner organisatorischen Verselbständigung der Zusammenarbeit z.B. in Form einer Projektgesellschaft kommt, spricht man von Contractual Joint Venture. Wird hingegen eine Joint Venture-Gesellschaft in Form einer Kapital- oder Personengesellschaft errichtet, spricht man von Equity Joint Venture.

Die M & A Strategie GmbH begleitet Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Gründung eines Joint Ventures von der Konzeption und Gestaltung über die Partnersuche bis zur Implementierung dieser Kooperationsform. Der Ablauf der Beratungsphasen dieser Kooperationsform ähnelt der Strategischen Allianz sowie sonstiger Kooperationsformen, die Grenzen sind entsprechend fließend. Voraussetzung ist die Beauftragung der M & A Strategie GmbH mit einem entsprechenden Beratungsmandat:




Phase 1: Strategie-Design

 1. Strategische Standortbestimmung, Unternehmensanalyse, Ermittlung der strategischen Lücke
 2. Ableitung, Strukturierung und Festlegung der Joint Venture-Strategie
 3. Erarbeitung eines Suchprofils




Phase 2: Ermittlung potenzieller Vertragspartner

 4. Ermittlung geeigneter Joint Venture-Partner (Long List)
 5. Selektion durch Abstimmung mit dem Auftraggeber
 6. Anonyme Kontaktaufnahme zu den selektierten Joint Venture-Partnern
 7. Ermittlung der geeigneten Joint Venture-Partner mit dem Auftraggeber (Short List)
 8. Erstellung eines Informations-Memorandums für den Joint Venture-Partner




Phase 3: Kontaktaufnahme und Informationsaustausch

 9. Kontaktaufnahme und Einleitung der Verhandlungen
10. Gegenseitige Offenlegung der relevanten Unternehmensdaten
11. Strukturierung des Joint Ventures
12. Letter of Intent (Absichtserklärung)




Phase 4: Verhandlung und Vertragsschluss

13. Vertragsentwurf durch externe Rechts- und Steuerberater
14. Abschließende Verhandlungen
15. Vertragsabschluss (ggf. notariell)
   
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